Schulordnung

Umgang miteinander und allgemeine Regeln

1. Ich verhalte mich respektvoll, nehme Rücksicht auf Andere und gehe höflich mit ihnen um.

2. Ich wende mich bei Konflikten an einen Streitschlichter oder an eine Lehrperson.

3. Ich vermeide jegliche Störung und sorge für ein angenehmes Lernklima.

4. Ich befolge die Anordnungen des gesamten Personals der Schule. Über bestehende Regeln wird nicht diskutiert.

5. Ich erscheine in angemessener Kleidung, die nicht schamverletzend ist.

6. Die Schulsprache ist Deutsch.

7. Handys oder andere digitale Speichermedien dürfen auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen nicht hörbar 

    und sichtbar sein, Ausnahmen zu Unterrichtszwecken regelt die Lehrperson.

8. Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden.

9. Ich halte die Schule sauber, Verschmutzungen muss ich beseitigen.

10. Ich achte Fremdeigentum. Sachbeschädigung und Diebstahl sind Straftaten.

Verhalten während der Pausen

1. Nach dem Gong zur Pause verlasse ich unverzüglich das Schulgebäude.

2. Wegen Verletzungsgefahr werfe ich nicht mit Schnee-/ Eisbällen.

3. In den Regenpausen ist der große Schulhof gesperrt. Die Pausenhalle darf genutzt werden.

4. Ballspielen ist nur in der Mittagspause auf dem hinteren Schulhof unter Aufsicht erlaubt.

5. In den Pausen bleibe ich auf dem Schulgelände.

6. In der Mittagspause suche ich um 13:15 Uhr den Raum auf, in dem ich die Pause verbringen möchte oder gehe auf den Schulhof.

7. Die Sportplätze sind in den Pausen ganzjährig gesperrt, in der Mittagsbetreuung darf der Rasenplatz nur unter Aufsicht benutzt     

    werden. Die Terrasse neben der Mensa darf nicht betreten werden.

8. Der Flur vor dem Sekretariat darf nur vor der 1. und nach der 6. Unterrichtsstunde betreten werden.

Teilnahme am Unterricht und Beurlaubung

1. Ich erscheine pünktlich und mit den entsprechenden Unterrichtsmaterialien zum Unterricht. Ich behandle das Schulmaterial

    grundsätzlich mit Sorgfalt.

2. Wenn ich krank bin, informiere ich die Schule umgehend telefonisch. Zudem reiche ich eine schriftliche Entschuldigung meiner

     Erziehungsberechtigten innerhalb von 3 Tagen nach.

3. Bei längerem Fehlen oder wiederholtem Fehlen von mehr als drei Tagen soll ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

4. Bei Fehlen aus persönlichen Gründen müssen die Erziehungsberechtigten vorher einen Antrag auf Beurlaubung stellen.

5. Den versäumten Unterrichtsstoff arbeite ich unaufgefordert nach.

6. Nach dem Unterricht verlasse ich zügig das Schulgelände.

7. Ich halte mich s e l b s t v e r s t ä n d l i c h an die geltenden rechtlichen Bestimmungen (Grundgesetz, Schulgesetz,

    Jugendschutzgesetz).

Erläuterungen zur Schulordnung für Schülerinnen und Schüler der GHS Bergneustadt

1. Erläuterungen

Umgang miteinander und allgemeine Regeln

 

Das sagt uns die Schulordnung:

1. Ich verhalte mich respektvoll, nehme Rücksicht auf Andere und gehe höflich mit ihnen um.

 

Das bedeutet:

Ich schreie nicht. Meine Sprache ist respektvoll, auch wenn ich anderer Meinung bin. Ich unterlasse sexistische und beleidigende Äußerungen.

 

 

 

Das sagt uns die Schulordnung:

2. Ich wende mich bei Konflikten an einen Streitschlichter oder an eine Lehrperson.

 

Das bedeutet:

Ich wende keine Gewalt an und erzeuge auch keine Angst (Mobbing). Ich bedränge keine Lehrkräfte oder Mitschüler. 

 

 

 

Das sagt uns die Schulordnung:

3. Ich vermeide jegliche Störungen und sorge für ein angenehmes Lernklima.

 

Das bedeutet:

Im Unterricht werden störende Jacken, Taschen und Kappen abgelegt. Essen und Trinken während des Unterrichts nur in Absprache mit den Lehrkräften. Ich laufe im Unterricht nicht herum.

 

 

 

Das sagt uns die Schulordnung:

5. Ich erscheine in angemessener Kleidung, die nicht schamverletzend ist.

 

Das bedeutet:

Meine Kleidung ist den Witterungsverhältnissen angepasst und sauber. Bauch und Intimbereiche sind auch bei Bewegung und im Sitzen immer mit Kleidung abgedeckt.

Sportbekleidung gehört in den Sportunterricht. Dazu gehören auch Jogging- und Trainingshosen.

Entspricht die Kleidung nicht den Anforderungen, entscheiden die Lehrer und die Schulleitung, wie zu verfahren ist.

 

 

 

Das sagt uns die Schulordnung:

6. Die Schulsprache ist Deutsch.

 

Das bedeutet:

Auf dem Schulgelände wird mit allen Personen deutsch gesprochen. Der Fremdsprachenunterricht bildet hier eine Ausnahme. Die deutsche Sprache ist das Verständigungsmittel, das alle beherrschen bzw. lernen sollen.

Provozierende Verstöße gegen diese Regel führen zu Eintragungen und den damit verbundenen Konsequenzen. 

 

 

 

Das sagt uns die Schulordnung:

7. Handys oder andere digitale Speichermedien dürfen auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen nicht hörbar und sichtbar sein, Ausnahmen zu Unterrichts- und Lehrzwecken regelt die Lehrperson.

 

Das bedeutet:

Das Handy darf auf dem ganzen Schulgelände nicht benutzt werden, sichtbar und hörbar sein. Das betrifft auch die Pausen sowie die Zeiten vor und nach dem Unterricht.

Wenn Handys zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen benutzt werden, werden sie eingezogen. Wenn sie im Unterricht benutzt werden oder durch Klingeln stören, werden sie eingezogen. Bei Verstößen muss das Handy vor dem Unterricht im Sekretariat abgegeben werden und wird dann erst wieder nach dem Schultag ausgehändigt. Die Dauer dieser Maßnahme beträgt eine Woche.

Digitale Speichermedien sind unter anderem: MP3-Player, digitale Fotoapparate und Camcorder, USB-Sticks, Laptops, Organizer, Notebooks usw.

 

 

 

Das sagt uns die Schulordnung:

9. Ich halte die Schule sauber, Verschmutzungen muss ich beseitigen.

 

Das bedeutet:

Ich spucke nicht und werfe nichts auf den Boden.

 

 

 

Teilnahme am Unterricht und Beurlaubungen

 

Das sagt uns die Schulordnung:

7. Ich halte mich s e l b s t v e r s t ä n d l i c h an die geltenden rechtlichen Bestimmungen (Grundgesetz, Schulgesetz, Jugendschutzgesetz).

 

Das bedeutet:

Alkohol, Drogen und Nikotin sind nicht erlaubt.

Waffen, Feuerwerkskörper und Feuerzeuge etc. sind verboten.

Koffeinhaltige Getränke schaden der Gesundheit und sind verboten.

2. Die erzieherischen Einwirkungen und die Ordnungsmaßnahmen laut Schulgesetz

Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens (Tadel), der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten erfolgt eine schriftliche Information der Eltern, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. 

Ordnungsmaßnahmen sind:

  • der schriftliche Verweis,
  • die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
  • der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
  • die Androhung der Entlassung von der Schule,
  • die Entlassung von der Schule,
  • die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde,
  • die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde. 

3. Schlussbemerkung

Eine Schulordnung kann nicht alles regeln, aber sie kann einen Überblick über Grundsätze der Schule geben. Hinzu kommen Absprachen innerhalb der Klasse und Regeln, die mit den einzelnen Fachlehrern und Klassenlehrern aufgestellt werden. Außerdem werden besondere Vereinbarungen getroffen, die für außerschulische Veranstaltungen gelten.


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